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Zurück 29.07.2008

EU-Chemikalienverordnung REACH

Firmen, die chemische Stoffe ab einer 1 Tonne Jahresproduktion in die EU-Staaten exportieren, müssen zwischen dem 1. Juni und 1. Dezember 2008 eine Vorregistrierung ihrer bisher produzierten oder importierten chemischen Stoffen vornehmen.

Betroffen sind zudem Stoffe in Zubereitungen und in Erzeugnissen, falls sie daraus absichtlich freigesetzt werden. Die Vorregistrierung ihrer produzierten, respektive in die EU exportierten Stoffe muss eine Firma mit Sitz in der EU bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki einreichen. Ohne Vorregistrierung sind diese Stoffe erst nach der eigentlichen Registrierung wieder zugelassen.

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